EuGH-Urteil C-55/18 (Arbeitszeit)
Das Europäische Urteil vom 14.05.2019, das EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber vorzuschreiben.
Worum geht's?
Der Europäische Gerichtshof hat am 14.05.2019 im Fall CCOO gegen Deutsche Bank SAE (Aktenzeichen C-55/18) entschieden: Jeder EU-Mitgliedstaat muss Arbeitgeber verpflichten, die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers objektiv und verlässlich zu erfassen.
Grundlage
Der EuGH stützte sich auf die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (Recht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeit). Ohne Erfassung, so der EuGH, kann dieses Recht nicht wirksam durchgesetzt werden.
Wirkung in Deutschland
Deutschland hat darauf zunächst nicht mit einem neuen Gesetz reagiert. 2022 urteilte das Bundesarbeitsgericht (1 ABR 22/21), dass die Pflicht aus dem bestehenden Arbeitsschutzgesetz bereits ableitbar ist — und somit schon gilt.